Rahmenordnung
für die berufsqualifizierenden Studiengänge in Kirchenmusik
Neu formuliert im Rahmen des Bologna-Prozesses
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Beschlüsse
der Direktorenkonferenz für Kirchenmusik
Konferenz der Leiter
der kirchlichen und staatlichen Ausbildungsstätten für Kirchenmusik
und der Landeskirchenmusikdirektoren
in der Evangelischen Kirche in Deutschland
Berlin, im Dezember 2008
sowie der KdL
Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Ausbildungsstätten für katholische Kirchenmusik in Deutschland
Im November 2008
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I. Allgemein
1.
Die Rahmenordnung hat folgende Ziele:
a) Anpassung der Ausbildung an das veränderte Berufsbild der Kirchenmusikerin und des Kirchenmusikers unter Beibehaltung eines breiten Fächerkanons,
b) Annäherung und bessere Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse aus den verschiedenen Ausbildungsstätten (vornehmlich Grund- und Hauptstudium → Bachelor),
aber auch Erweiterung der individuellen Wahlmöglichkeiten bzw. Schwerpunktsetzung (vornehmlich im Aufbaustudium → Master),
c) Handlungsgrundlage zur Überführung der bisherigen Diplomstudiengänge in ein konsekutives Studiensystem mit Bachelor- und Master-Abschluss.
Im Einzelnen:
- – Die Einteilung des Lehrangebotes in „Bereiche“ wurde aus der offiziellen Terminologie übernommen.
- – Der Umfang der einzelnen Fächer im Bachelor-Studiengang ist lediglich in Semesterwochenstunden angegeben. Auf die Angabe von Leistungspunkten (ECTS) wurde bewusst verzichtet und diese damit der Umsetzung in den einzelnen Ausbildungsstätten vorbehalten.
- – Die „Inhaltlichen Anforderungen im Bachelor-Studium“ (Grund- und Hauptstudium) beschreiben eine umfassende Ausbildung für den Kirchenmusiker-Hauptberuf. Die erforderliche Ergänzung bis zum Umfang von 135 bis 140 SWS ist deshalb nur begrenzt variabel.
- – Die „Inhaltlichen Anforderungen im Master-Studium“ verstehen sich als Minimalkatalog, der erst durch die individuellen Schwerpunktssetzungen bzw. Ergänzungen vollständig wird.
2.
Mit ihrer Beschlussfassung empfehlen die Dachkonferenzen für Kirchenmusik in Deutschland
– den kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten die Anwendung dieser Rahmenordnung als Grundlage für die jeweiligen Umstellungs- und Akkreditierungsverfahren
sowie
– den Landeskirchen und Diözesen in Deutschland die Genehmigung und die Anerkennung der Bachelor- und Masterabschlüsse bei der künftigen Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern.
II. Der Bachelor-Studiengang
1.
Der grundständige Bachelor-Studiengang umfasst Studienleistungen von 240 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) und wird nach einer Regelstudienzeit von 8 Semestern abgeschlossen mit dem Grad:
„Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Evangelische Kirchenmusik“)
bzw.: „Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Katholische Kirchenmusik“).
2.
Der Erwerb des Bachelor-Grades befähigt Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in einer Kirchengemeinde und darüber hinaus – etwa im Rahmen eines Dekanats oder Kirchenkreises –
zur fundierten Ausübung der kirchenmusikalischen Aufgaben
- in allen Gottesdienstformen,
- bei Konzerten und Aufführungen, in kirchlicher und allgemeiner Bildungs- und Kulturarbeit
sowie
- zur Aus- und Weiterbildung nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.
- zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen,
- zur Repräsentation von Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.
3.
Die nachstehenden „Inhaltlichen Anforderungen“ stellen keinen Studienplan dar, sondern geben die Inhalte wieder, die von den Absolventen beim Abschluss des Studiums nachprüfbar beherrscht werden müssen.
Sie bewahren den Ausbildungsstätten hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung, der interdisziplinären Zusammenarbeit, der Form der Lehrveranstaltungen etc. Gestaltungsspielraum.
Der Unterrichtsumfang („Kontaktzeit“) ist in SWS (Semesterwochenstunden) angegeben.
Die Prüfungen der „Inhaltlichen Anforderungen“ sind hinsichtlich Inhalt und Dauer differenziert aufgeführt.
4.
Die Hochschulen bilden Module aus folgenden Bereichen:
- A Kernbereich (Pflicht)
- Künstlerische musikpraktische Fächer
- – instrumental
- – vokal und Dirigieren
- – weitere musikpraktische Fächer
- Kirchenspezifische Fächer
B Bildungsbereich (Pflicht)
- – Tonsatz/Gehörbildung/Analyse
- – Musikgeschichte
- – Orgelkunde/Instrumentenkunde
- C Vermittlungsbereich (Pflicht)
- – Unterrichtsmethodik
- – Musizieren mit Kindern
- – offene Musizierpraxis in der Gemeinde
D Praxisbereich (Pflicht)
– Praktikum oder entsprechendes Ersatzangebot
E Schwerpunktbereich (mindestens 10 SWS Pflicht)
– nutzt vorhandene Module der anderen Bereiche
F Ergänzungsbereich ( mindestens 10 SWS Pflicht)
– siehe Beispielliste
(je nach Ausbildungsstätte variabel und erweiterbar)
5.
Studierende der katholischen Kirchenmusik haben für die Zulassung zur Bachelor-Prüfung
fachbezogene Latein-Kenntnisse nachzuweisen.
Inhaltliche Anforderungen im Bachelor-Studium
Die Gesamt-Stundenzahl umfasst 135 bis 140 SWS bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern.
(Die nach Hochschulentscheidung verpflichtende Teilnahme am Hochschulchor ist hierbei nicht
berücksichtigt.)
A Kernbereich
1. Künstlerische musikpraktische Fächer
a) Instrumental
| Fach | SWS | Prüfungsinhalte | Prüfungszeit |
| Orgel
Literatur |
8 |
|
45 min |
| Gemeindebegleitung/
Liturgisches Orgelspiel und Improvisation |
8
davon mindestens 6 SWS Orgel, weitere 2 SWS Orgel/ Klavier/ Keyboard |
|
a + b: 45 min |
| Klavier | 6 |
|
30 min |
b) Ensembleleitung und Gesang
| Chor- und Ensembleleitung
(außerdem verpflichtende Teilnahme am Hochschulchor nach Hochschulentscheidung) |
20
|
|
a + b: 40 min
|
| Orchesterleitung | 4 |
|
a: 30 min b: 10 min |
| Gesang und Sprecherziehung | 6 + 1 |
|
a: 15 min
b + c: 10 min
|
| Gregorianik unddeutscher Liturgiegesang
(Studierende der katholischen Kirchenmusik) |
6 |
|
a + b: 30 min |
| Liturgisches Singen/
Einführung in die Choralkunde (Studierende der evangelischen Kirchenmusik)
2. Weitere musikpraktische Fächer |
2 |
|
10 min |
| Generalbass
(Cembalo) |
2 |
|
15 min |
| Klavierauszug /Partiturspiel *)
|
2 |
|
20 min |
| Grundlagen der Popularmusik
|
4 |
|
a + b: 30 min
c: 15 min |
| Theologische Grundlagen | 6 |
|
30 min |
| Liturgik | 4 |
|
20 min |
| Hymnologie
(Studierende der evangelischen Kirchenmusik) |
4 |
|
20 min |
*) Auf Prüfung der Kenntnis der alten Schlüssel wird verzichtet, nicht jedoch auf die Ausbildung darin
B Bildungsbereich
| Tonsatz/
Formenlehre/ Analyse/ Gehörbildung |
14 |
|
b: 5 Std.
c: 30 min d: 60 min
e: 15 min |
| Musikgeschichte/
Kirchenmusik-geschichte |
8 |
|
25 min |
| Orgelkunde | 3 |
|
20 min |
| Instrumentenkunde | 1 | Grundkenntnisse der heutigen und der historischen einschlägigen Orchesterinstrumente in akustischer, technischer und aufführungspraktischer Hinsicht | 10 min
|
| Hausarbeit Bachelor-Arbeit |
— | Es ist eine Hausarbeit über ein kirchenmusikalisch relevantes Thema anzufertigen. |
— |
C Vermittlungsbereich
| Methodik für Unterricht an Tasteninstrumenten | 2 | Grundkenntnisse der Unterrichtsmethodik und der Übetechniken | |
| Musizieren mit Kindern /
Elementare Musikpädagogik |
4
|
|
20 – 30 min
Prüfungsdauer je nach Organisationsform |
| Offene Musizierpraxis in der Gemeinde |
2 |
|
15 – 20 min
Prüfungsdauer je nach Organisationsform |
D Praxisbereich
| Praxis des Berufslebens
oder kirchenmusikalisches Praktikum |
1 | Einführung in die juristischen, organisatorischen, finanziellen und planungstechnischen Arbeitsbereiche des Kirchenmusikerberufes | Testat |
| Summe: | 118 |
Zum Erreichen des Studienzieles im Gesamtumfang von 135 bis 140 SWS (240 ECTS-Punkten)
für den Bachelor-Abschluss müssen neben den aufgeführten 118 SWS (Bereiche A bis D) mindestens 10 weitere SWS im Schwerpunktbereich und mindestens 10 SWS im Ergänzungsbereich belegt werden.
Beispielliste für mögliche Zusatz-Lehrangebote in alphabetischer Reihenfolge:
Aufführungspraxis
Ensemble (Bläserensemble, Kinder-/Jugendchor, Band, Gospelchor, Seniorenchor)
Generalbass
Glockenkunde
Gregorianik/Deutscher Liturgiegesang
Interpretation/Stilkunde
Kammermusik
Kinderchorarbeit
Klavier / Hammerklavier / Cembalo / historische Tasteninstrumente
Komposition
Korrepetition vokal / instrumental
Latein
Methodik des Unterrichtens
Musikgeschichte / Musikwissenschaft
Musikmanagement
Musikmedizin
Musikpädagogik (Didaktik/Methodik) instrumental und/oder vokal
Musiksoziologie
Musiktherapie
Orgelbaukunde
Partiturspiel
Popularmusik
Stimmbildung / Sprecherziehung
Theologie
Weitere Instrumente
III. Der Master-Studiengang
1.
Der Master-Studiengang ist ausschließlich konsekutiver Studiengang und erfordert als Zugangs-voraussetzung den Abschluss „Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Evangelische Kirchenmusik“)
bzw. „Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Katholische Kirchenmusik“).
Der Master-Studiengang umfasst eine Gesamtstudienleistung von 120 ECTS-Punkten bei einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und schließt ab mit dem Grad:
„Master of Music“ (Diploma Supplement: „Evangelische Kirchenmusik“)
bzw. „Master of Music“ (Diploma Supplement: „Katholische Kirchenmusik“)
2.
Der Erwerb des Master-Grades befähigt Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in besonderer Weise
zu herausragenden künstlerischen, ggf. auch theoretisch-wissenschaftlichen Leistungen in den kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern,
- zu Fachaufsicht, Fachberatung und ggf. auch Dienstaufsicht für die Kirchenmusik in
einer Kirchenregion mit Angeboten zur Aus- und Weiterbildung haupt- und
nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker, - zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen,
- zur Repräsentation von Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.
3.
Der Masterstudiengang sieht für die Studierenden und die Ausbildungsstätten größeren individuellen Spielraum vor als der Bachelor-Studiengang: Auf der Grundlage der erworbenen breiten Ausbildung sollen persönliche Begabungen und Spezialisierungen besonders ausgebildet und entwickelt werden.
Dieser Zielsetzung entsprechend sind die nachstehenden „Inhaltlichen Anforderungen im Master-Studium“
ein Minimalkatalog, d. h.:
Das Gesamtkontingent von 120 ECTS-Punkten kann nur erreicht werden durch Zusatzleistungen innerhalb der Bereiche A bis C und/ oder durch Ausweitung im Praxis-, Schwerpunkt- und Ergänzungsbereich.
Inhaltliche Anforderungen im Masterstudiengang
(Minimalkatalog)
A Kernbereich
1. Künstlerische musikpraktische Fächer
a) Instrumental
| Fach | Prüfungsinhalte | Prüfungszeit |
| Orgel
Literatur |
Öffentlicher Vortrag eines künstlerisch anspruchsvollen Programms; daraus ist ein Stück selbst zu erarbeiten (Vorbereitungszeit 6 Wochen); ein Stück kann ein Ensemble-Werk sein | 60 min |
| Gemeindebegleitung/
Liturgisches Orgelspiel und Improvisation |
mindestens 2/3 der Prüfungsaufgaben müssen auf der Orgel dargestellt werden!
a vorbereitet: b unvorbereitet: |
a + b: 45 min |
| Historisches Tasteninstrument,
wahlweise Klavier b) Ensembleleitung und Gesang |
Darstellung von anspruchsvollem instrumenten-spezifischem Repertoire; Ensemble- oder Liedbegleitung kann Prüfungsbestandteil sein | 30 min |
| Chorleitung
|
Probenarbeit an einem schwierigen, dem Chor nicht bekannten a-cappella-Werk (Vorbereitungszeit 4 Wochen); Dirigieren eines dem Chor bekannten Werkes | 45 min |
| Orchesterleitung | Orchesterprobe (30 min) und Aufführung eines Werkes mit Orchester; ggf. einschließlich Chor und Solisten | 45 min |
| Gesang/Sprechen
oder Gesangspädagogik/ Stimmbildung 2. Kirchenspezifische Fächer |
Vortrag unterschiedlicher Werke der Gesangsliteratur bzw. Lehrprobe in Einzelstimmbildung und liturgischer Kantillation | 20 min |
| Vertiefung der theologischen Dimensionder Kirchenmusik
B Bildungbereich |
keine Prüfung | Testat |
| Tonsatz/Komposition | Anfertigung einer Komposition oder eines Arrangements (Klausur oder Hausarbeit);
Mündliche Analyse (Vorbereitungszeit 30 min) |
30 min |
| Masterarbeit
C Vermittlungsbereich |
Es ist eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen über ein kirchenmusikalisch relevantes Thema, ggf. in Kombination von theoretischen-wissenschaftlichem und praktischem Anteil | — |
| Musizieren mit Kindern
|
Umfassende Vertiefung der im Bachelor-Studiengang erworbenen Kenntnisse: Stimmbildung, kindgerechte Methodik und Literatur, Gruppenpädagogik etc. | 30 min |
Im Masterstudiengang wird auf die Festlegung von Semesterwochenstunden verzichtet.
Die Studienleistungen im Master-Studiengang umfassen insgesamt 120 ECTS-Punkte. Dabei müssen die Fächer des Kernbereiches einen Anteil von mindestens 50 % umfassen. Der verbleibende Anteil kann je nach Angebot der Ausbildungsstätte inhaltlich individuell gestaltet werden.
Beispielliste für mögliche Zusatz-Lehrangebote in alphabetischer Reihenfolge:
- Ausbildung zum Glockensachverständigen
- Ausbildung zum Orgelsachverständigen
- Einführung in Leitungsaufgaben
- Ensembleleitung
- Generalbass
- Gregorianik
- Interpretation und Stilkunde und Aufführungspraxis
- Kammermusik
- Klavier – Hammerklavier – Cembalo – Historische Tasteninstrumente
- Komposition
- Korrepetition
- Musikmanagement
- Musikmedizin
- Musikpädagogik (Didaktik/Methodik, instrumental und/oder vokal)
- Musiksoziologie
- Musiktherapie
- Orgelstilkunde
- Partiturspiel
- Philosophie und Ästhetik
- Popularmusik
- Theologie
- Weitere Instrumente