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Rahmenordnung

für die berufsqualifizierenden Studiengänge in Kirchenmusik

Neu formuliert im Rahmen des Bologna-Prozesses

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Beschlüsse

der Direktorenkonferenz für Kirchenmusik

Konferenz der Leiter
der kirchlichen und staatlichen Ausbildungsstätten für Kirchenmusik
und der Landeskirchenmusikdirektoren
in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Berlin, im Dezember 2008

sowie der KdL

Konferenz der Leiterinnen und Leiter der Ausbildungsstätten für katholische Kirchenmusik in Deutschland

Im November 2008

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I. Allgemein

1.

Die Rahmenordnung hat folgende Ziele:

a) Anpassung der Ausbildung an das veränderte Berufsbild der Kirchenmusikerin und des Kirchenmusikers unter Beibehaltung eines breiten Fächerkanons,

b) Annäherung und bessere Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse aus den verschiedenen Ausbildungsstätten (vornehmlich Grund- und Hauptstudium → Bachelor),
aber auch Erweiterung der individuellen Wahlmöglichkeiten bzw. Schwerpunktsetzung (vornehmlich im Aufbaustudium → Master),

c) Handlungsgrundlage zur Überführung der bisherigen Diplomstudiengänge in ein konsekutives Studiensystem mit Bachelor- und Master-Abschluss.

Im Einzelnen:

    • – Die Einteilung des Lehrangebotes in „Bereiche“ wurde aus der offiziellen Terminologie übernommen.
    • – Der Umfang der einzelnen Fächer im Bachelor-Studiengang ist lediglich in Semesterwochenstunden angegeben. Auf die Angabe von Leistungspunkten (ECTS) wurde bewusst verzichtet und diese damit der Umsetzung in den einzelnen Ausbildungsstätten vorbehalten.
    • – Die „Inhaltlichen Anforderungen im Bachelor-Studium“ (Grund- und Hauptstudium) beschreiben eine umfassende Ausbildung für den Kirchenmusiker-Hauptberuf. Die erforderliche Ergänzung bis zum Umfang von 135 bis 140 SWS ist deshalb nur begrenzt variabel.
    • – Die „Inhaltlichen Anforderungen im Master-Studium“ verstehen sich als Minimalkatalog, der erst durch die individuellen Schwerpunktssetzungen bzw. Ergänzungen vollständig wird.

2.

Mit ihrer Beschlussfassung empfehlen die Dachkonferenzen für Kirchenmusik in Deutschland

– den kirchenmusikalischen Ausbildungsstätten die Anwendung dieser Rahmenordnung als Grundlage für die jeweiligen Umstellungs- und Akkreditierungsverfahren

sowie

– den Landeskirchen und Diözesen in Deutschland die Genehmigung und die Anerkennung der Bachelor- und Masterabschlüsse bei der künftigen Anstellung von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern.

II. Der Bachelor-Studiengang

1. 

Der grundständige Bachelor-Studiengang umfasst Studienleistungen von 240 Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) und wird nach einer Regelstudienzeit von 8 Semestern abgeschlossen mit dem Grad:

 

„Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Evangelische Kirchenmusik“)

bzw.: „Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Katholische Kirchenmusik“).

2.

Der Erwerb des Bachelor-Grades befähigt Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in einer Kirchengemeinde und darüber hinaus – etwa im Rahmen eines Dekanats oder Kirchenkreises –
zur fundierten Ausübung der kirchenmusikalischen Aufgaben

    • in allen Gottesdienstformen,
    • bei Konzerten und Aufführungen, in kirchlicher und allgemeiner Bildungs- und Kulturarbeit

      sowie

    • zur Aus- und Weiterbildung nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker.
    • zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen,
    • zur Repräsentation von Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.

      3.

Die nachstehenden „Inhaltlichen Anforderungen“ stellen keinen Studienplan dar, sondern geben die Inhalte wieder, die von den Absolventen beim Abschluss des Studiums nachprüfbar beherrscht werden müssen.
Sie bewahren den Ausbildungsstätten hinsichtlich der inhaltlichen Schwerpunktsetzung, der interdisziplinären Zusammenarbeit, der Form der Lehrveranstaltungen etc. Gestaltungsspielraum.

Der Unterrichtsumfang („Kontaktzeit“) ist in SWS (Semesterwochenstunden) angegeben.
Die Prüfungen der „Inhaltlichen Anforderungen“ sind hinsichtlich Inhalt und Dauer differenziert aufgeführt.

4.

Die Hochschulen bilden Module aus folgenden Bereichen:

    • A Kernbereich (Pflicht)
    • Künstlerische musikpraktische Fächer
    • – instrumental
    • – vokal und Dirigieren
    • – weitere musikpraktische Fächer
    • Kirchenspezifische Fächer

      B Bildungsbereich (Pflicht)

    • – Tonsatz/Gehörbildung/Analyse
    • – Musikgeschichte
    • – Orgelkunde/Instrumentenkunde
    • C Vermittlungsbereich (Pflicht)
    • – Unterrichtsmethodik
    • – Musizieren mit Kindern
    • – offene Musizierpraxis in der Gemeinde

D Praxisbereich (Pflicht)
– Praktikum oder entsprechendes Ersatzangebot

E Schwerpunktbereich (mindestens 10 SWS Pflicht)
– nutzt vorhandene Module der anderen Bereiche

F Ergänzungsbereich ( mindestens 10 SWS Pflicht)
– siehe Beispielliste
(je nach Ausbildungsstätte variabel und erweiterbar)

                                        5.

Studierende der katholischen Kirchenmusik haben für die Zulassung zur Bachelor-Prüfung
fachbezogene Latein-Kenntnisse nachzuweisen.

 

Inhaltliche Anforderungen im Bachelor-Studium

Die Gesamt-Stundenzahl umfasst 135 bis 140 SWS bei einer Regelstudienzeit von 8 Semestern.
(Die nach Hochschulentscheidung verpflichtende Teilnahme am Hochschulchor ist hierbei nicht
berücksichtigt.)

A Kernbereich

1. Künstlerische musikpraktische Fächer

 a) Instrumental

Fach SWS Prüfungsinhalte Prüfungszeit
Orgel

Literatur

8
  • a Vortrag eines Orgelprogramms mit Werken aus drei unterschiedlichen Stilepochen,
  • davon eines von J. S. Bach.
  • Ein Stück des Programms ist selbständig zu erarbeiten (Vorbereitungszeit 6 Wochen).
  • b Nachweis eines Repertoires von weiteren Orgelwerken aus vier Stilepochen sowie einer größeren Anzahl von Choralbearbeitungen verschiedener Typen und Schwierigkeitsgrade
45 min
Gemeindebegleitung/

Liturgisches Orgelspiel

und Improvisation

8

 

davon mindestens 6 SWS Orgel, weitere 2 SWS Orgel/ Klavier/ Keyboard

  • a vorbereitet:
  • Für einen Gottesdienst (unter Berücksichtigung der Kirchenjahreszeit, der liturgischen Dramaturgie und des Repertoire-Spektrums von Gregorianik bis NGL):
  • Intonationen und c.f.-Durchführungen in verschiedenen Formen und Stilen
  • differenzierte Begleitsätze zu verschiedenartigen Liedern, auch mit c.f.-Hervorhebung und transponiert
  • eine größere c.f.-gebundene oder freie Form
  • b unvorbereitet:
  • Vorspiele und Begleitsätze nach dem Gesangbuch, Modulation und Transposition von gegebenen Kirchenliedern
  • Studierende der evangelischen Kirchenmusik:
  • Auswendigspielen von 8 bekannten Kirchenliedern und von liturgischen Gesängen (Stichproben aus einer vorgelegten Liste)
a + b: 45 min
Klavier 6
  • Vortrag von Werken aus drei Stilepochen;
  • auch Kammermusik und Liedbegleitung können Bestandteil der Klavierprüfung sein
30 min

 


b) Ensembleleitung und Gesang

 

Chor- und Ensembleleitung

(außerdem verpflichtende Teilnahme am Hochschulchor nach Hochschulentscheidung)

20

 

 

  • a Probenarbeit an einem selbständig vorbereiteten Chorstück, auch unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte
    (Vorbereitungszeit 2 Wochen)
  • b Dirigieren eines dem Chor und dem Prüfling bekannten Werkes
  • c Kolloquium über proben- und dirigiertechnische sowie aufführungspraktische Fragen anhand vorgelegter Literatur
  • d Nach Möglichkeit: Zusätzlich eine halbstündige Probenarbeit mit einem Laienchor
a + b: 40 min

 
c: 10 min
d: 30 min

Orchesterleitung 4
  • a Probenarbeit an einem Instrumentalsatz
  • b Rezitativdirigieren
a: 30 min
b: 10 min
Gesang und Sprecherziehung 6 + 1
  • a Vortrag verschiedener Werke der Gesangsliteratur, darunter eine größere Form und ein unbegleitet vorgetragenes Stück
  • b Vortrag von Texten
  • c Nachweis von Kenntnissen der Stimmphysiologie
a: 15 min

b + c: 10 min

 

Gregorianik unddeutscher Liturgiegesang

(Studierende der katholischen Kirchenmusik)

6
  • a Detaillierte Kenntnis der Theorie und Praxis der Psalmodie und der Kantillation
  • Grundkenntnisse der Gattungen des Deutschen Liturgiegesanges und des Kirchenliedes (Hymnologie)
  • b Grundkenntnisse des gregorianischen Repertoires und seiner Gattungen
  • Grundkenntnisse der gregorianischen Semiologie
  •  Schola-Arbeit
a + b: 30 min
Liturgisches Singen/

Einführung in die Choralkunde

(Studierende der evangelischen Kirchenmusik)

 

2. Weitere musikpraktische Fächer

2
  • a Kenntnis und praktische Beherrschung der einstimmigen Weisen für Ordinarium und Propriumder Messe / des Hauptgottesdienstes sowie der Tageszeitengottesdienste
  • b Kenntnis und Beherrschung der Psalmtöne und anderer Singmodelle
10 min
Generalbass

(Cembalo)

2
  • a vorbereitet:
  • stilistisch angemessenes Spiel von Rezitativ und Arie oder eines Instrumentalsatzes
  • b unvorbereitet:
  • Vom-Blatt-Spiel einer bezifferten Generalbass-stimme
15 min
Klavierauszug
/Partiturspiel *)

 

 

2
  • a vorbereitet:
  • polyphone Chorpartitur
  • Ausschnitt aus einer Chor-/ Orchesterpartitur
  • Spielen von Klavierauszügen
  • b Vom-Blatt-Spiel einer Chorpartitur
20 min
Grundlagen der Popularmusik

 

 

 

 

 
3. Kirchenspezifische Fächer

4
  • a vorbereitet:
  • Begleitung zweier selbst gesungener Lieder aus unterschiedlichen Stilen am Haupt-instrument.
  • b unvorbereitet:
  • Pattern-orientierte Liedbegleitung (Klavier/ Orgel) in drei unterschiedlichen Stilen, stilistische Einordnung von Musikbeispielen, Beherrschung weiterer Basis-Grooves
  • c Hausarbeit mit praktischer Umsetzung
  • Arrangement für eine Band und/oder Chorsatz zu einem popularmusikalischen Lied. Dieses Arrangement wird im Rahmen der Prüfung geprobt.
a + b: 30 min

 

 

 

c: 15 min

Theologische Grundlagen 6
  • a Bibelkunde
  • Überblick über den Inhalt der Bücher des AT und des NT, Einleitungsfragen
  • b Glaubenslehre
  • Grundfragen des christlichen Glaubens und Handelns
  • Beziehung der biblischen Verkündigung zur Gegenwart, zum kirchlichen Leben und zur Kirchenmusik
  • zentrale Begriffe der Dogmatik
  • c Kirchenkunde und Kirchengeschichte
  • Geschichte der Kirche
  • Kirche und Konfessionen in der Gegenwart, Ökumene
  • Kirchliche Verfassungen und Organi-sationen
30 min
Liturgik 4
  • a Lehre vom Gottesdienst (evangelisch/katholisch)
  • Überblick über die Geschichte des Gottesdienstes
  • Kenntnis der verschiedenen Gottesdienst-formen
  • Umgang mit den in Geltung befindlichen liturgischen Büchern
  • situationsbezogene Gottesdienstgestaltung, besonders in musikalischer Hinsicht
  • ökumenische Bezüge
  • b Kenntnis des Kirchenjahres und seiner Wechselwirkung auf die kirchenmusikalische Praxis
20 min
Hymnologie

(Studierende der evangelischen Kirchenmusik)

4
  • a Überblick über die Geschichte des Kirchen-liedes und des Gesangbuches unter Berücksichtigung theologie-, frömmigkeits- und musikgeschichtlicher Aspekte
  • b Kenntnis der gebräuchlichen Gesang- und Liederbücher und ihrer Verwendung
  • c Kriterien der Liedauswahl
20 min

*)  Auf Prüfung der Kenntnis der alten Schlüssel wird verzichtet, nicht jedoch auf die Ausbildung darin

B Bildungsbereich

 

Tonsatz/

Formenlehre/

Analyse/

Gehörbildung

14
  • a Tonsatz-Hausarbeit:
  • Ausarbeitung einer mehrteiligen vokalen und/ oder instrumentalen Komposition für die kirchenmusikalische Praxis oder einer Stilkopie
    (Vorbereitungszeit 6 Wochen)
  • b Tonsatz-Klausur:
  • Mehrere Aufgaben in unterschiedlichen polyphonen und homophonen Satztechniken, darunter mindestens eine c.f.-gebundene Aufgabe
  • c Tonsatz praktisch-mündlich einschließlich analytischer Aufgaben
  • d Gehörbildungs-Klausur
  • Diktat in erweiterter Tonalität und differenzierter Rhythmik
  • polyphones Diktat
  • homophones Diktat
  • e Gehörbildung praktisch-mündlich:
  • Erfassen von Intervallen, Akkorden, Rhythmen und harmonischen Vorgängen
  • Höranalyse
  • Vom-Blatt-Singen einer schwierigen Chorstimme
 

 

b: 5 Std.

 

c: 30 min

d: 60 min

 

e: 15 min

Musikgeschichte/

Kirchenmusik-geschichte

8
  • a Kenntnis der Musikgeschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart
  • b Beziehungen zu den Geistesströmungen der jeweiligen Zeit
  • c Entwicklung der Kirchenmusik und ihrer Formen
  • d Kenntnis der wichtigsten kirchenmusikalischen Werke
  • e Geschichte der Aufführungspraxis
25 min
Orgelkunde 3
  • a Aufbau und Pflege der Orgel
  • b Geschichte der Orgel, Dispositions-, Registrier- und Stilkunde
20 min
Instrumentenkunde 1 Grundkenntnisse der heutigen und der historischen einschlägigen Orchesterinstrumente in akustischer, technischer und aufführungspraktischer Hinsicht 10 min

 

Hausarbeit
Bachelor-Arbeit
Es ist eine Hausarbeit über ein kirchenmusikalisch relevantes Thema anzufertigen.  

 

C Vermittlungsbereich

 

Methodik für Unterricht an Tasteninstrumenten 2 Grundkenntnisse der Unterrichtsmethodik und der Übetechniken
Musizieren mit Kindern /

Elementare Musikpädagogik

4

 

  • a Probenarbeit mit Kinder-/ Jugendchor
  • b Nachweis von Kenntnissen über Literatur, Methoden, altersspezifische Stimmbildung
20 – 30 min

Prüfungsdauer

je nach Organisationsform

Offene Musizierpraxis
in der Gemeinde
2
  • a Singen mit einer Gemeindegruppe, Gruppenimprovisation
  • b Musikalische und inhaltliche Vermittlung unbekannter Lieder
15 – 20 min

Prüfungsdauer je nach Organisationsform

 

D Praxisbereich

Praxis des Berufslebens

oder

kirchenmusikalisches

Praktikum

1 Einführung in die juristischen, organisatorischen, finanziellen und planungstechnischen Arbeitsbereiche des Kirchenmusikerberufes Testat
Summe: 118    

Zum Erreichen des Studienzieles im Gesamtumfang von 135 bis 140 SWS (240 ECTS-Punkten)
für den Bachelor-Abschluss müssen neben den aufgeführten 118 SWS (Bereiche A bis D) mindestens 10 weitere SWS im Schwerpunktbereich und mindestens 10 SWS im Ergänzungsbereich belegt werden.

Beispielliste für mögliche Zusatz-Lehrangebote in alphabetischer Reihenfolge:

Aufführungspraxis
Ensemble (Bläserensemble, Kinder-/Jugendchor, Band, Gospelchor, Seniorenchor)
Generalbass
Glockenkunde
Gregorianik/Deutscher Liturgiegesang
Interpretation/Stilkunde
Kammermusik
Kinderchorarbeit
Klavier / Hammerklavier / Cembalo / historische Tasteninstrumente
Komposition
Korrepetition vokal / instrumental
Latein
Methodik des Unterrichtens
Musikgeschichte / Musikwissenschaft
Musikmanagement
Musikmedizin
Musikpädagogik (Didaktik/Methodik) instrumental und/oder vokal
Musiksoziologie
Musiktherapie
Orgelbaukunde
Partiturspiel
Popularmusik
Stimmbildung / Sprecherziehung
Theologie
Weitere Instrumente

 

III. Der Master-Studiengang

1.

Der Master-Studiengang ist ausschließlich konsekutiver Studiengang und erfordert als Zugangs-voraussetzung den Abschluss „Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Evangelische Kirchenmusik“)
bzw. „Bachelor of Music“ (Diploma Supplement: „Katholische Kirchenmusik“).

Der Master-Studiengang umfasst eine Gesamtstudienleistung von 120 ECTS-Punkten bei einer Regelstudienzeit von 4 Semestern und schließt ab mit dem Grad:

„Master of Music“ (Diploma Supplement: „Evangelische Kirchenmusik“)

bzw. „Master of Music“ (Diploma Supplement: „Katholische Kirchenmusik“)

2.

Der Erwerb des Master-Grades befähigt Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker in besonderer Weise

zu herausragenden künstlerischen, ggf. auch theoretisch-wissenschaftlichen Leistungen in den kirchenmusikalischen Arbeitsfeldern,

  • zu Fachaufsicht, Fachberatung und ggf. auch Dienstaufsicht für die Kirchenmusik in
    einer Kirchenregion mit Angeboten zur Aus- und Weiterbildung haupt- und
    nebenberuflicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker,
  • zur Beratung kirchlicher Gremien in Fachfragen,
  • zur Repräsentation von Kirchenmusik in der Öffentlichkeit.

3.

Der Masterstudiengang sieht für die Studierenden und die Ausbildungsstätten größeren individuellen Spielraum vor als der Bachelor-Studiengang: Auf der Grundlage der erworbenen breiten Ausbildung sollen persönliche Begabungen und Spezialisierungen besonders ausgebildet und entwickelt werden.

Dieser Zielsetzung entsprechend sind die nachstehenden „Inhaltlichen Anforderungen im Master-Studium“
ein Minimalkatalog, d. h.:

Das Gesamtkontingent von 120 ECTS-Punkten kann nur erreicht werden durch Zusatzleistungen innerhalb der Bereiche A bis C und/ oder durch Ausweitung im Praxis-, Schwerpunkt- und Ergänzungsbereich.

 

Inhaltliche Anforderungen im Masterstudiengang

(Minimalkatalog)

A Kernbereich

1. Künstlerische musikpraktische Fächer

 a) Instrumental

Fach Prüfungsinhalte Prüfungszeit
Orgel

Literatur

Öffentlicher Vortrag eines künstlerisch anspruchsvollen Programms; daraus ist ein Stück selbst zu erarbeiten (Vorbereitungszeit 6 Wochen); ein Stück kann ein Ensemble-Werk sein 60 min
Gemeindebegleitung/

Liturgisches Orgelspiel

und Improvisation

mindestens 2/3 der Prüfungsaufgaben müssen auf der Orgel dargestellt werden!

a vorbereitet:
stilistisch unterschiedliche Aufgabenstellungen für Gottesdienst und ggf. Konzert mit Einbeziehung von NGL; freie Improvisation

b unvorbereitet:
gottesdienstliche Aufgabenstellungen, Improvisation einer größeren Choralbearbeitung

a + b: 45 min
Historisches Tasteninstrument,

wahlweise Klavier

b) Ensembleleitung und Gesang

Darstellung von anspruchsvollem instrumenten-spezifischem Repertoire; Ensemble- oder Liedbegleitung kann Prüfungsbestandteil sein 30 min
Chorleitung

 

Probenarbeit an einem schwierigen, dem Chor nicht bekannten a-cappella-Werk (Vorbereitungszeit 4 Wochen); Dirigieren eines dem Chor bekannten Werkes 45 min
Orchesterleitung Orchesterprobe (30 min) und Aufführung eines Werkes mit Orchester; ggf. einschließlich Chor und Solisten 45 min
Gesang/Sprechen

oder Gesangspädagogik/

Stimmbildung

2. Kirchenspezifische Fächer

Vortrag unterschiedlicher Werke der Gesangsliteratur bzw. Lehrprobe in Einzelstimmbildung und liturgischer Kantillation 20 min
Vertiefung der theologischen Dimensionder Kirchenmusik

 

B Bildungbereich

keine Prüfung Testat
Tonsatz/Komposition Anfertigung einer Komposition oder eines Arrangements (Klausur oder Hausarbeit);

Mündliche Analyse (Vorbereitungszeit 30 min)

30 min
Masterarbeit

 

 

C Vermittlungsbereich

Es ist eine schriftliche Hausarbeit anzufertigen über ein kirchenmusikalisch relevantes Thema, ggf. in Kombination von theoretischen-wissenschaftlichem und praktischem Anteil
Musizieren mit Kindern

 

Umfassende Vertiefung der im Bachelor-Studiengang erworbenen Kenntnisse: Stimmbildung, kindgerechte Methodik und Literatur, Gruppenpädagogik etc. 30 min

 

Im Masterstudiengang wird auf die Festlegung von Semesterwochenstunden verzichtet.

Die Studienleistungen im Master-Studiengang umfassen insgesamt 120 ECTS-Punkte. Dabei müssen die Fächer des Kernbereiches einen Anteil von mindestens 50 % umfassen. Der verbleibende Anteil kann je nach Angebot der Ausbildungsstätte inhaltlich individuell gestaltet werden.

Beispielliste für mögliche Zusatz-Lehrangebote in alphabetischer Reihenfolge:

  • Ausbildung zum Glockensachverständigen
  • Ausbildung zum Orgelsachverständigen
  • Einführung in Leitungsaufgaben
  • Ensembleleitung
  • Generalbass
  • Gregorianik
  • Interpretation und Stilkunde und Aufführungspraxis
  • Kammermusik
  • Klavier – Hammerklavier – Cembalo – Historische Tasteninstrumente
  • Komposition
  • Korrepetition
  • Musikmanagement
  • Musikmedizin
  • Musikpädagogik (Didaktik/Methodik, instrumental und/oder vokal)
  • Musiksoziologie
  • Musiktherapie
  • Orgelstilkunde
  • Partiturspiel
  • Philosophie und Ästhetik
  • Popularmusik
  • Theologie
  • Weitere Instrumente