Neues Jahressteuergesetz

Ein Zeichen der Wertschätzung für das Ehrenamt: Mit der Verabschiedung des Jahressteuergesetzes durch Bundestag und Bundesrat noch kurz vor dem Jahreswechsel, sind seit dem 1.1.2021 die jährliche Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale gestiegen. Neben diesen steuerlichen Vorteilen für Ehrenamtliche wurde der vereinfachte Spendennachweis auf 300,00 € erhöht. Außerdem gilt seit Beginn des Jahres für alle Vereine auch eine gestiegene Steuerfreigrenze für die Körperschafts- und Gewerbesteuer. Sie steigt auf 45.000,00 € an – bisher war das lediglich für Sportvereine der Fall gewesen, sodass diese Entwicklung auch als Zeichen der Anerkennung der Arbeit und des Engagements in anderen Vereinen, allen voran den Musikvereinen, zu sehen ist.
(DMR)