Alles rechtens?
Von Nora-Henriette Friedel
Das Urheberrecht sorgt dafür, dass KünstlerInnen von ihren Werken auch profitieren können. Wer Musik vervielfältigt, aufführt oder online veröffentlicht, muss vieles beachten, zumal auch Leistungsschutzrechte oder der Datenschutz betroffen sein können.
„Am Rande der Illegalität“ bewegten sich Chöre, die keinem Verband angehören, der mit der GEMA, der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, einen Vertrag geschlossen hat. So ließ sich im März die Präsidentin eines regionalen Chorverbandes in einer Lokalzeitung zitieren. Das stimmt natürlich nicht: Verbandlich nicht organisierte Chöre können sehr wohl legal geschützte Werke aufführen, wenn sie dies bei der GEMA anmelden und die entsprechende Lizenzgebühr zahlen. Nur profitieren sie nicht von den Rabatten, die etwa der Gesamtvertrag der evangelischen Kirche mit der GEMA ermöglicht. Die zitierte Äußerung steht für eine bei Chören weitverbreitete Verunsicherung darüber, was im Umgang mit urheberrechtlich geschützter Musik erlaubt ist und was nicht.
Hier soll deshalb ein Überblick gegeben werden darüber, was es zu beachten gilt, wenn man Noten kopieren, geschützte Werke aufführen, auf CD einspielen oder auf der eigene Chor-Website hochladen will, welche Regeln für das Bearbeiten von Originalwerken gelten und welche für das Herstellen eines Konzertmitschnitts, der online gestellt werden soll.
In vielen Fällen muss nicht nur das Urheberrecht gewahrt werden, sondern auch weitere Rechte wie das Leistungsschutzrecht oder das Recht am eigenen Bild. Meldet man die Aufführung von GEMA-Repertoire nicht an und erwirbt keine Lizenz für die Nutzung dieser Musik, droht die doppelte Gebührenzahlung. Kopiert man illegal Noten, können Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren drohen. Wer Urheberrechte verletzt, muss mit Abmahnungen, kostspieligen Schadenersatzzahlungen und Anwaltskosten rechnen. Da lohnt sich doch eher ein Blick in unseren Fragenkatalog.
1. Darf ich Noten für meinen Chor kopieren?
Nein! In Deutschland gilt ein Fotokopierverbot für Noten (Urheberrechtsgesetz, § 53, Absatz 4). Das gilt auch für: Noten einscannen und ausdrucken, Noten mithilfe von…