Zu: Ansgar Schlei, Änderungen in der Gesetzgebung (Ausgabe I/2020)
Der Bundestag hat am 28.05.2020 den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz) beschlossen. Bestandteil des Gesetzes ist auch die Verlängerung der eigentlich zum 31.12.2020 auslaufenden Übergangsregelung zu § 2b UStG in Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht der Kirchen. Die Übergangsregelung wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Die Umsatzsteuerpflicht für … Weiterlesen …